Diese Seite wurde am 13. Mai 2014 eingestellt.
Es wurde am 13.5.14 ein Verein gegründet mit dem Namen:
„Verein zur Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe in besonderen Lebenslagen“
Fälle in denen ich helfen konnte
Vorbemerkung:
Leider musste ich feststellen, dass es wenig, wenn überhaupt, Hilfestellungen von den Behörden erfolgen.
Manchmal sogar, und was müssen das für Menschen sein, den Hilfesuchenden förmlich reinlegt.
Hier nun nur zwei Fälle, die für sehr viele Fälle, stellvertretend geschildert werden.
Um die betroffenen Personen zu schützen, werden hier keine Namen genannt.
Fall 1 –geschehen bei der Arge-
Ein Hilfesuchender der bei der sich eine Stelle selber besorgt hat, bat die Arge, ihm doch bitte das Fahrgeld zu geben, was er nicht hatte.
Antwort der Arge. Nein.
Der Hilfesuchende wendete sich an mich.
Dem Hilfesuchenden gab ich das Geld für die Wochenkarte und in der Woche darauf auch für die nächste Wochenkarte.
Bei dieser Gelegenheit hat mir der Hilfesuchende eine „Generalvollmacht“ unterzeichnet.
Es ging ein Fax an den Leiter der Arge und an die zuständige Ministerin.
Am nächsten Tag, wie per Fax angekündigt, war ich um 9:00 Uhr bei dem Leiter der Arge.
Besprechung im Beisein des Vorgesetzten des zuständigen Sachbearbeiters wurde dieser Fall erörtert.
Der Vorgesetzte des zuständigen Sachbearbeiters behauptete, der Hilfesuchende war gar nicht da gewesen.
Hierauf zeigte ich den handschriftlichen Eintrag des Sachbearbeiters, dass der Hilfesuchende da war.
Der Fall wurde, wie alle bisherigen Fälle, positiv geklärt und ich ging mit einem Barscheck in Höhe von 200,-- € für den Hilfesuchenden aus der Arge heraus.
Fazit:
Bis heute, seit ca. 3 Jahren, hat er nun diese neue Arbeitsstelle.
Der Hilfesuchenden wäre wohl heute noch ohne Arbeit, wenn hier keine Hilfestellung angeboten wurde.
Fall 2 –Jobcenter-
Eine Hilfesuchende mit einem schulpflichtigen Kind wurde ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zugesandt das ihr 30 % der Bezüge für 3 Monate gekürzt werden.
Am Tag als sie eine Schulung für eine Woche antreten sollte kam ein Anruf von der Schule des Kindes herein das das Kind erkrankt ist und sie es bitte von der Schule abholen sollte.
Der Sachbearbeiter hat das nicht als Grund anerkannt.
Somit schilderte ich in dem Widerspruch des Sachverhalts wie folgt.
Die Hilfesuchende war auf dem Weg zur Bildungsmaßnahme.
Auf dem Weg dahin kam ein Anruf von der Schule das Kind wegen Krankheit bitte abzuholen.
Die Rechtsmittel wurden positiv entschieden. Die 30 % ige Kürzung wurde zurückgenommen.
Fazit:
Was denkt sich das Amt eigentlich dabei, bei einem Kind eine Kürzung einfach unbegründet vorzunehmen.
Wie soll das Kind anständiges Essen bekommen etc.
Erst bei einer Kürzung über 30 % denkt das Amt für zusätzliche Leisungen nach.
Das halte ich für total daneben.
Weitere Fälle werden in der nächsten Zeit eingestellt.