Diejenigen, die hinter die Maske der Politiker und anderer schlimmer Menschen blicken
können, werden von der Masse nie verstanden, geschweige denn, dass man ihnen glaubt.
Das Bild sagt ja wohl alles !!!
Alexander Issajewitsch Solschenizyn war allein. Im Gegenteil zu
Alexander Issajewitsch Solschenizyn werde ich nicht allein sein.
Am 3. Jan. 2014 habe ich diese Seite erneut eingestellt.
Nun reicht es !!!
Heute am 06.09.2015, nach jahrelangen Bemühungen, muss nun doch der Weg, der von José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission), empfohlen wurde, beschritten werden.
Der erste Schritt ist getan. Über den weiteren Verlauf wird berichtet.
Es wird beabsichtigt, dieses Thema erneut anzugehen.
Das Gesetz muss im Sinn der "wirklich armen Leute" verändert werden!
Hier mache ich mir nichts vor.
Realistisch wird ohne ein Urteil des "Europischen Gerichtshofes für Menschenrechte" keine Verbesserung für die "armen Leute" erreicht.
Ein sehr langer Weg.
Erst muß bis zur letzten Instanz geklagt werden und dann erst kann der "Europische Gerichtshof für Menschenrechcte" eine Klage entgegenehmen und ein Urteil fällen.
Wir können damit rechnen, dass es sehr lange dauert.
Bevor es, und wird voraussichtlich kein Weg dran vorbeiführen, der lange Weg durch die Gerichte gegangen wird ein letzter Versuch, bevor das neue ungerechte Gesetz in 2 Tagen in Kraft tritt.
Hier ist das Schreiben an den Herr Bundespräsidenten Joachim Gauck:
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
Tel.: 0178 – 13 85 3650178 – 13 85 365
Fax: 02232 – 188 36 51
E-Mail: Hoppe.Mentor@gmail.com
Homepage: www.hoppe-Mentor.de
Bundespräsidialamt
z.Hd. Herrn Joachim Gauck –PERSÖNLICH-
11010 Berlin
E-Mail:
bundespraesident@bpra.bund.de
Datum: 29.06.2014
EILT SEHR -Privatinsolvenz in Frankeich und England 1 Jahr hier ca. 6-7 Jahre-
Sehr geehrter Herr Bundespräsident JoachimGauck,
hier ein Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Auf meiner Homepage bitte anklicken: www.hoppe-mentor.de ist u.a. dieses Schreiben eingestellt.
Direkt anzuklicken unter: http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2--u-.-a-.-.htm
Auch dieses Schreiben und Ihre Antwort wird in der sehr oft angeklickten Homepage veröffentlicht.
http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2--u-.-a-.-.htm
Da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Sie, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/4320799907999030/43207999030/432079990/43207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
in dem Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) versteht auch Herr José Manuel Barroso
„…vollkommen, dass es für private Personen, die manchmal unverschuldet
in diese Lage gekommen sind, sehr schwierig sein kann, sich so lange in Rechtsunsicherheit zu befinden…“
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
Das zum 1.7.14 in Kraft tretende neue Gesetz ist für die wirklich ohne eigenes Verschulden in Not geratene Menschen leider nicht richtig !
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Ihre Mühe und Ihren persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Ich verweise auf das Schreiben des
Herrn José Manuel Barroso -Präsident der Europäischen Kommission-
Bitte mit STRG und + vergrößern!
Da ich nunmehr der Meinung bin, dass wir nicht noch Jahre vergehen lassen sollten um den "armen Menschen" zu helfen, werde ich einen Anwalt beauftragen die entspechenden Klagen durchzuführen und letztendlich beim Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage einzureichen.
Das Gesetz, das an 1. Juli 14 in Kraft getreten ist, ist unglaublich ungerecht, dass es zum Himmel schreit.
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
Tel.: 0178 – 13 85 3650178 – 13 85 365
Fax: 02232 – 188 36 51
E-Mail: Hoppe.Mentor@gmail.com
Homepage: www.hoppe-Mentor.de
Stiftung Warentest
z.Hd. Herrn Vorsitzenden Dr. Günter Hörmann – PERSÖNLICH -
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Fax: (030) 26 31-27 27
Klage vor dem BGH in Sachen „Privatinsolvenz“ – Verkürzung auf 1 Jahr (Angleichung an Frankreich und England).
Bezug: Brief des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Günter Hörmann,
Für die „armen Leute“ wäre es sicherlich sinnvoll, wenn sich eine so starke Organisation wie die Ihre für eine Veränderung des Gesetzes in Sachen „Privatinsolvenz“, das am 1. Juli 14 in Kraft getreten ist einsetzt und eine Klage bei dem BGH einzureichen um dann bei evtl. negativem Ausgang dann den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ anzurufen.
Hier das Schreiben des den Brief des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Bitte sehen Sie den ganzen Vorgang unter meiner Homepage www.Hoppe-Mentor.de ein.
Sie können auch direkt anklicken unter:
http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2-%2C-am-29-.-06-.-2014-an-den-Bundespr.ae.sidenten-u-.-a-.-.htm
In der Anlage übersende ich den Inhalt dieser Homepage-Seite.
Dieses Fax an Sie und Ihre Antwort werden ebenfalls auf meiner Homepage-Seite veröffentlicht.
Da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Sie, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/4320799943207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
in dem Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) versteht auch Herr José Manuel Barroso
„…vollkommen, dass es für private Personen, die manchmal unverschuldet
in diese Lage gekommen sind, sehr schwierig sein kann, sich so lange in Rechtsunsicherheit zu befinden…“
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
Das zum 1.7.14 in Kraft tretende neue Gesetz ist für die wirklich ohne eigenes Verschulden in Not geratene Menschen leider nicht richtig !
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Ihre Mühe und Ihren persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-Nun wurden am 13. Juli 2013 der DGB, die SPD, die CDU, die Grünen und die Linken angeschrieben.
Hier nun die Anschreiben, die heute am 13. Juli 2014 gefaxt wurden:
Deutscher Gewerkschaftsbund
z.Hd. von den Vorstandvorsitzenden Frau Annelie Buntenbach und Stefan Körzell –PERSÖNLICH-
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefax +49 30.240 60-324
Datum: 13. Juli 2014
E I L T S E H R Wichtige Angelegenheit für die „armen Menschen“
Bezug: Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Liebe Frau Annelie Buntenbach,
Lieber Herr Stefan Körzell,
1968 bin ich ÖTV Mitglied und bin unter Willy Brandt 1972 der SPD beigetreten.
Bitte helft den „armen Leuten“. Aus diesem Grunde wende ich mich direkt an Euch.
Hier ein Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Auf meiner Homepage bitte anklicken: www.hoppe-mentor.de ist u.a. dieses Schreiben eingestellt.
Direkt anzuklicken unter: http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2--u-.-a-.-.htm
Auch dieses Schreiben und Deine Antwort wird in der sehr oft angeklickten Homepage veröffentlicht.
Da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Dich, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/4320799943207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
in dem Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) versteht auch Herr José Manuel Barroso
„…vollkommen, dass es für private Personen, die manchmal unverschuldet
in diese Lage gekommen sind, sehr schwierig sein kann, sich so lange in Rechtsunsicherheit zu befinden…“
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setze Dich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
Das zum 1.7.14 in Kraft tretende neue Gesetz ist für die wirklich ohne eigenes Verschulden in Not geratene Menschen leider nicht richtig !
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Deine Mühe und Deinen persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit liebem Gruß
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
Tel.: 0178 – 13 850178 – 13 85 365
Fax: 02232 – 188 36 51
E-Mail: Hoppe.Mentor@gmail.com
Homepage: www.hoppe-Mentor.de
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
z.Hd. des Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel – PERSÖNLICH –
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Fax 030 - 25991 – 507
Datum: 13. Juli 2014
E I L T S E H R Wichtige Angelegenheit für die „armen Menschen“
Bezug: Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Lieber Genosse Siegmar Gabriel,
1972 bin ich unter Willy Brandt der SPD beigetreten.
Bitte helfe den „armen Leuten“. Aus diesem Grunde wende ich mich direkt an Dich.
Hier ein Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Auf meiner Homepage bitte anklicken: www.hoppe-mentor.de ist u.a. dieses Schreiben eingestellt.
Direkt anzuklicken unter: http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2--u-.-a-.-.htm
Auch dieses Schreiben und Deine Antwort wird in der sehr oft angeklickten Homepage veröffentlicht.
Da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Dich, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/4320799943207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
in dem Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) versteht auch Herr José Manuel Barroso
„…vollkommen, dass es für private Personen, die manchmal unverschuldet
in diese Lage gekommen sind, sehr schwierig sein kann, sich so lange in Rechtsunsicherheit zu befinden…“
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setze Dich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
Das zum 1.7.14 in Kraft tretende neue Gesetz ist für die wirklich ohne eigenes Verschulden in Not geratene Menschen leider nicht richtig !
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Deine Mühe und Deinen persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit liebem Gruß
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
Tel.: 0178 – 13 850178 – 13 85 365
Fax: 02232 – 188 36 51
E-Mail: Hoppe.Mentor@gmail.com
Homepage: www.hoppe-Mentor.de
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundesgeschäftsstelle
z.Hd. Fraktionsvorsitzende
Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter – PERSÖNLICH -
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
F +49 (0)30/28442-210
Datum: 13. Juli 2014
E I L T S E H R Wichtige Angelegenheit für die „armen Menschen“
Bezug: Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Liebe Frau Katrin Göring-Eckardt,
Lieber Anton Hofreiter,
Mit der höflichen Bitte um Unterstützung wende ich mich an Euch.
hier ein Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Auf meiner Homepage bitte anklicken: www.hoppe-mentor.de ist u.a. dieses Schreiben eingestellt.
Direkt anzuklicken unter: http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2--u-.-a-.-.htm
Auch dieses Schreiben und Ihre Antwort wird in der sehr oft angeklickten Homepage veröffentlicht.
Da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Sie, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/4320799943207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
in dem Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) versteht auch Herr José Manuel Barroso
„…vollkommen, dass es für private Personen, die manchmal unverschuldet
in diese Lage gekommen sind, sehr schwierig sein kann, sich so lange in Rechtsunsicherheit zu befinden…“
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
Das zum 1.7.14 in Kraft tretende neue Gesetz ist für die wirklich ohne eigenes Verschulden in Not geratene Menschen leider nicht richtig !
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Ihre Mühe und Ihren persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
Tel.: 0178 – 13 850178 – 13 85 365
Fax: 02232 – 188 36 51
E-Mail: Hoppe.Mentor@gmail.com
Homepage: www.hoppe-Mentor.de
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundesgeschäftsstelle
z.Hd. Fraktionsvorsitzende
Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter – PERSÖNLICH -
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
F +49 (0)30/28442-210
Datum: 13. Juli 2014
E I L T S E H R Wichtige Angelegenheit für die „armen Menschen“
Bezug: Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Liebe Frau Katrin Göring-Eckardt,
Lieber Anton Hofreiter,
Mit der höflichen Bitte um Unterstützung wende ich mich an Euch.
hier ein Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission).
Auf meiner Homepage bitte anklicken: www.hoppe-mentor.de ist u.a. dieses Schreiben eingestellt.
Direkt anzuklicken unter: http://hoppe-mentor.de/Schreiben-an-die-Bundeskanzlerin-und-Jos-e2--Manuel-Barroso--k1-Pr.ae.sident-der-Europ.ae.ischen-Kommission-k2--u-.-a-.-.htm
Auch dieses Schreiben und Ihre Antwort wird in der sehr oft angeklickten Homepage veröffentlicht.
Da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Sie, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/43207999030/4320799943207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
in dem Schreiben des Herrn José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission) versteht auch Herr José Manuel Barroso
„…vollkommen, dass es für private Personen, die manchmal unverschuldet
in diese Lage gekommen sind, sehr schwierig sein kann, sich so lange in Rechtsunsicherheit zu befinden…“
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
Das zum 1.7.14 in Kraft tretende neue Gesetz ist für die wirklich ohne eigenes Verschulden in Not geratene Menschen leider nicht richtig !
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Ihre Mühe und Ihren persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann-
Wir haben eine neue Regierung im Amt.
Die FDP war an der sehr schlechten Lösung für die wirklich "armen Leute" maßgeblich beteiligt.
Es ist sehr gut, dass die FDP nicht mehr im Bundestag ist.
Wo sollen die wirklich „armen Leute“ die 35 % hernehmen, wenn sie krank, arbeitslos etc. sind.
Also bleibt es für die wirklich „Armen“ bei den ca. 6 Jahren.
Für diejenigen, die 35 % ihrer Schulden bezahlen, ist die „Schuldbefreiung“ erst nach 3 Jahren möglich.
Eine Angleichung an Frankreich und England (1 Jahr) ist nach wie vor nicht erreicht.
Zitat vom 17.5.2013 aus Tagesschau.de
Bitte anklicken:
www.tagesschau.de/inland/privatinsolvenz-reform100.html
„Reform der Privatinsolvenz
Schneller aus den Schulden
Überschuldete Bürger sollen schneller als bisher die Chance zum Neuanfang erhalten. Nach einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz können sich die Betroffenen schon nach drei Jahren statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest einen Teil der Außenstände beglichen haben. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Gesetz zur Privatinsolvenz (PDF)
| bundestag
Bedingung für eine sogenannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass sie mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt haben.
Ursprünglich sollte sogar eine Quote von 25 Prozent ausreichen, aber die Parlamentarier sahen dadurch die Eigentumsrechte der Gläubiger zu stark geschmälert.
Wenn nur die Verfahrenskosten beglichen sind, winkt künftig eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre. Ansonsten bleibt es dabei, dass die Betroffenen wie bisher sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil ihres Einkommens verzichten müssen.
Ein Gesetz für Schuldner und Gläubiger?
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, von der Reform profitierten sowohl die Schuldner als auch deren Gläubiger. Die Schuldner stünden nicht mehr so lange wie bisher vor einem Schuldenberg. Gleichzeitig gebe es einen gezielten Anreiz, wenigstens einen Teil der Schulden zurückzuzahlen. Allein im vergangenen Jahr meldeten knapp 130.000 Deutsche eine Privatinsolvenz an…“
Immer mehr Privathaushalte überschulden sich. Besonders rasch wächst die Zahl überschuldeter Personen bei jungen Erwachsenen.
Die Schuldnerqoute liegt im Jahr 2012 (Nov. 12) lt. "Schuldneratlas" bei 9,65 %:
Insgesamt 6,6 Millionen Deutsche sind betroffen, also fast jeder zehnte Erwachsene Bundesbürger:
Aufgrund der Brisanz dieses Themas wurde die ausstehende Antwort der Bundeskanzlerin am 18. Dez. 2012 angemahnt.
Die Antwort, wie nicht anders zu erwarten, war kurz und lapidar.
Sie verweist einfach auf die Zuständigkeit der Ministerin der Justiz Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von, wie kann es anders sein, der FDP.
Herr José Manuel Barroso
Präsident der Europäischen Kommission hat geantwortet. Die Antwort ist hier eingestellt.
2 Briefe eingestellt am 12.12.2011
Kann mir schon denken, was die Beiden antworten werden.
Interessant ist lediglich, wie die Beiden sich unterschiedlich aus der Affäre ziehen.
Denn das werden sie ganz sicher.
Es kann doch nicht das Interesse unserer "Volksvertreter" und wohl erst recht nicht der "EU" sein, mal etwas für die "arme Lück" zu tun.
Lieber Geschenke an die "Hotelbesitzer"
Sobald die Antwort eintrifft, wird diese auch hier veröffentlicht.
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Vorbemerkung:
In England und in Frankreich dauert eine "Verbraucherinsolvenz" nur ca. ein Jahr. Bei uns ca. 7 Jahre.
Bei den "Schuldnern" ist wohl die EU nicht in der Lage, das auf ein Jahr anzugleichen !!!
Aber es war schon immer so, dass die "armen Leute" keine Lobby haben.
Sollte mal ein Schuldner klagen, aber woher sollte er das Geld nehmen???
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Werde selbstverständlich nach den Antworten nicht aufhören und überlegen, ob nicht doch vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" eine entsprechende Klage eingereicht werden sollte.
- 1 -
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
E-Mail: pfal113@gmail.com
Datum: 09.12.2011
An
Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel - P E R S Ö N L I C H-
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
Fax: +49 3018 400-2357
Bitte sofort vorlegen E I L T S E H R
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Sie, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999wicklung 030/43207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
- 2 -
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen wird.
Die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können, haben sicherlich verdient, dass Sie sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen und sollte das nicht möglich sein, darauf hinzuwirken, dass das Gesetz entsprechend in Deutschland auf ca. 1 Jahr reduziert wird.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Antwort.
Für Ihre Mühe und Ihren persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
gez. L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt und Bankkaufmann-
Da es ja wenig Sinn ergibt, einen anderen Text zu senden, somit derselbe Text:
- 1 -
L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
E-Mail: pfal85@gmx.de
Datum: 12.12.2011
Herrn
José Manuel Barroso -P E R S Ö N L I C H-
Präsident der Europäischen Kommission
1049 Brüssel
Fax : +32 (0)2 296 79 12
Bitte sofort vorlegen E I L T S E H R
Sehr geehrter Herr José Manuel Barroso,
da ich noch als Mentor ehrenamtlich und kostenlos helfe und u.a. auch ehrenamtlich und kostenlos Menschen helfe, die in Not geraten sind, wende ich mich in dieser dringenden Angelegenheit direkt an Sie, mit der höflichen Bitte, Ihren Einfluss persönlich geltend zu machen, um hier für die „armen Leute“ eine gerechte Lösung zu finden.
Fakt:
Wie Sie sicherlich wissen, haben wir in Deutschland eine ca. 7-jährige „Wartefrist“ um „schuldenfrei“ zu werden.
Das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ bietet verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs bis sieben Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.
In Frankreich und England ist man in ca. 1 Jahr „schuldenfrei“.
Zitat aus dem Internet, bitte klicken Sie mal an:
„ Insolvenz in Frankreich - Schuldenfrei in 8 - 12 Monaten
www.sda-europe.de
030/43207999030/43207999wicklung 030/43207999
• Insolvenz in England / UK | englandinsolvenz24.de
www.englandinsolvenz24.de
In 1 Jahr schuldenfrei /FullService Geld zurück Garantie 100% Erfolg“
Zitat Ende.
- 2 -
Dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ wird im Internet gegen Entgelt angeboten, damit hier einer, der eigentlich kein Geld mehr haben sollte, sich dieses verkürzte „private Insolvenzverfahren“ erkaufen kann.
Das grenzt an Betrug!
Die wirklich „armen Leute“, die manchmal auch unverschuldet in diese Lage gekommen sind (einen Fall betreue ich gerade ehrenamtlich und kostenlos), können diesen „Umweg über das Ausland“ aus finanziellen Gründen nicht beschreiten und wollen das auch nicht, da das, wie er meinte, nicht richtig ist.
Lösung:
Meine Bitte an Sie:
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU doch gleiches Recht für alle geschaffen werden sollte, und gerade für die „armen Leute“, die sicherlich keine Lobby haben und sich auch nicht aus finanziellen Gründen etc. an den Europäischen Gerichtshof wenden können.
Es gibt sehr viele „Verordnungen etc.“, wo eine Angleichung in der EU für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich geregelt wird, die sicherlich nicht immer diese Brisanz haben, obwohl ich diese in den meisten Fällen befürworte.
Es sollte doch einheitlich geregelt werden, dass zumindest im „ersten Fall“ der „privaten Insolvenz“ doch einheitlich 1 Jahr gilt.
Wenn wir uns diese unterschiedlichen Regelungen, insbesondere auch in unserem Mitgliedsland Frankreich und natürlich auch in England ansehen, kann ich mir nun keinen logischen Grund vorstellen, warum wir hier in Deutschland eine 6 bis 7 jährige „Wartefrist“ haben.
In diesem Sinne fordere ich Sie höflich auf, sich doch für eine einheitliche Regelung einzusetzen.
Bitte höflich, um eine möglichst schnelle Bearbeitung und um eine schriftliche Stellungnahme.
Für Ihre Mühe und Ihren persönlichen Einsatz in dieser sehr wichtigen Angelegenheit bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
gez. L.A. Hoppe
-Dipl.-Betriebswirt und Bankkaufmann-
Bitte nun die erste Antwort mit CTRL und + vergrößern.
Es wurden am 20.9.14 an alle, die bis heute nicht geantwortet haben eine Erinnerung folgenden Inhaltes gesandt.
Sobald Sie geantwortet haben, werden die Antworten in der Reihenfolge des Eingangs hier eingestellt.
L.A. Hoppe
-Dipl.-Kaufmann (FH) und Bankkaufmann-
Postfach 1209
50302 Brühl
Tel.: 0178 – 13 85 3650178 – 13 85 365
Fax: 02232 – 188 36 51
E-Mail: Hoppe.Mentor@gmail.com
Homepage: www.Hoppe-Mentor.de
Bundespräsidialamt
z.Hd. Herrn Joachim Gauck –PERSÖNLICH-
11010 Berlin
Fax: +49 (0)30 2000-1926
Datum: 20.09.2014
BESCHWERDE - EILT SEHR -Privatinsolvenz in Frankeich und England 1 Jahr hier ca. 6-7 Jahre-
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Joachim Gauck,
da ich direkt nach meinem Studium Assistent bei einem Vorstandsvorsitzenden eines sehr großen Unternehmens wurde, hätte ich denjenigen, der für die Beantwortung meines Schreibens an Sie persönlich verantwortlich ist, entlassen oder zumindest in eine Abteilung versetzt, die sich 3 Monate für eine Beantwortung eines Briefes Zeit lassen kann.
Noch nicht einmal ein „Warteschreiben“ wurde für nötig befunden.
Bitte nunmehr um möglichst umgehende Beantwortung meines Schreibens vom 29.6.14.
Für Ihre Mühe meinen herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Die letzten Kommentare zu dieser Seite:
Kommentar von Wolfgang Brender, 15.12.2012 08:18:44:
Das Gesetz sollte angeglichen werden. Einschließlich der dann noch 3 Jahre in der Schufa stehen, kommen die u.U. ohne eigenes Verschulden in Not geratene auf insgesamt 10 Jahre. Das ist eindeutig zu viel.
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Kommentar von:
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16.10.2012 08:53:45
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hoppe-mentor
Online!
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Vielen Dank für Eure Kommentare. Freue mich über weitere Kommentare.
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Kommentar von Willi Endlich, 08.10.2012 19:36:01:
Es ist eine Unverschämtheit wenn die Merkel einfach nicht antwortet. Das ist für diese Dame wohl klar...Sie bezieht einfach nicht Stellung...
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Kommentar von Friedrich Jung, 02.07.2012 10:51:41:
Herzlichen Dank für die Hilfe, die mein Sohn erfahren hat. Mein Sohn kann schon ganz toll lesen und liest mir freiwillig viel vor. Eine sehr gute Motivation. Danke!!!
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Kommentar von Erwin Uhlen, 16.06.2012 11:44:43:
Es ist sehr ungerecht, dass hier in Deutschland mit allen Nachteilen eine Bestrafung über 10 Jahre -einschließlich weiterer Eintrag in der Schufa- erfolgt und in England und Frankreich nur 1 Jahr. Das sollte abgeändert werden.
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Kommentar von Hans Berndt, 29.05.2012 16:06:38:
Unverschämt die Kanzlerin. Die wähl ich nicht.
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Kommentar von K. Willmsen, 21.05.2012 14:09:51:
Ist schon eine Frechheit dieses Kanzlerin.
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Kommentar von Rita Schreiber, 19.05.2012 12:34:46:
Das wurde aber auch Zeit, dass der Präsident der Europäischen Kommission geantwortet hat. Wann werden wohl die anderen antworten?
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Kommentar von Dr. Walter Kentler( dwkentlergooglemail.com ), 22.03.2012 19:44:51:
Meine auch, man sollte das wohl nicht auf sich beruhen lassen.
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Kommentar von Ewald Unger, 16.03.2012 08:19:41:
Das ist wirklich eine Unverschämtheit einfacn nicht zu antworten. Die sollten da nicht einfach aus der Verantwortung gelassen werden.
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